
In Schweizer Haushalten fallen allein für den Betrieb der üblichen Haushaltgeräte rund 65 Prozent des gesamten Stromverbrauchs an: Fürs Kühlen und Gefrieren 21 Prozent, fürs Waschen und Trocknen 15 Prozent und fürs Kochen und Backen 11 Prozent. Schlusslichter
stellen das Spülen mit 8 Prozent und der Betrieb weiterer Haushaltgeräte, wie Kaffeemaschine und Co., mit 10 Prozent dar.
Es lohnt also, sich vor der nächsten Neuanschaffung eines Haushaltgerätes über energiesparende Modelle zu informieren und das für den eigenen Anwendungsbereich optimale Gerät auszuwählen. Ein etwas höherer Anschaffungspreis zahlt sich häufig schon nach ein paar Betriebsjahren in Form von eingesparten Energiekosten wieder aus. Um sich im Effizienz-Dschungel des Haushaltgeräteangebotes schnell und einfach zurecht zu finden, bietet die Neue Energieetikette 2011 mit Energieeffizienzklassen von D (sehr schlecht) bis A+++ (sehr gut) eine gute Hilfe für den Kaufentscheid.
Die Neue Energieetikette 2011 greift bereits seit 1. Januar 2011. Eine überarbeitete Neuauflage war dank des hohen Engagements von Endverbrauchern und Industrie der letzten Jahre nötig, denn heute hat sind die meisten Geräte in den Topklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ angesiedelt.
Nebst der Energieeffizienzklasse bietet die neue Energieetikette weitere hilfreiche Information wie etwa Angaben zum Jahresenergieverbrauch und der Geräuschemission. Bei Kühl- und Gefriergeräten findet sich zudem der Gesamtnutzinhalt aller Kühlfächer und aller Tiefkühlfächer, bei Waschmaschinen gibt es Informationen zur maximalen Füllmenge sowie zum Wasserverbrauch, bei Geschirrspülern werden die Anzahl der Massgedecke angegeben und die Trocknungswirkung klassifiziert.
Auch bei den gesetzlichen Anforderungen hat sich einiges getan: Um dem Fortschritt und vor allem auch den stetig wachsenden Anforderungen an Energieeffizienz gerecht zu werden, greifen bereits heute auf EU-Ebene neue gerätespezifische Vorschriften für Haushaltskühl-/Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler. Die entsprechend für die Schweiz angepasste Energieverordnung (EnV) des Bundesamts für Energie (BFE) tritt per 1. Januar 2012 in Kraft.
Gemäss EnV dürfen beispielsweise ab nächstem Jahr nur noch neue Haushaltgeräte mit folgenden Mindestanforderungen in Betrieb genommen werden: Haushaltskühl-/Gefriergeräte Klasse „A+”, Waschmaschinen Klasse „A, Tumbler „A“ und Backöfen Klasse „B“. Zum Vergleich: Ein Kühlgerät der Klasse „A+++“ benötigt ca. 60 Prozent weniger, eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler der Klasse „A+++“ ca. 30 Prozent weniger Energie als die Modelle der Klasse „A“.
Die energie agentur elektrogeräte (eae) hat auf ihrer Website einen Einkaufsratgeber Haushaltgeräte bereit gestellt. Weitere hilfreiche Informationen stehen ausserdem auf dem Portal zur Energieeffizienz www.energybrain.ch zur Verfügung.
Und wann entscheiden Sie sich für ein besonders energieeffizientes Haushaltgerät?
